DINI e.V.
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DINI / Über DINI / Wahlordnung

Wahlordnung für den Vorstand und für den Hauptausschuss

gemäß Beschluss der 1. Mitgliederversammlung vom 30. September 2002
geändert durch Beschluss der 3. Mitgliederversammlung vom 29. September 2004

§ 1
Die Wahlen finden unter der Leitung eines von der Mitgliederversammlung bestimmten Wahlleiters statt.

§ 2
Es wird grundsätzlich geheim abgestimmt; eine offene Abstimmung ist nur möglich, wenn keines der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder widerspricht.

§ 3
Vor der Wahl des Vorstands ist bekanntzugeben, wie viele Vorstandsmitglieder zu wählen sind. Die gemäß Satzung mögliche Anzahl der Vorstandsmitglieder wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Ein entsprechender Beschluss bleibt auch für zukünftige Wahlen des Vorstands gültig, es sei denn, dass er durch einen neuen Beschluss der Mitgliederversammlung ersetzt wird.

§ 4
Jedes stimmberechtigte Mitglied der Mitgliederversammlung hat so viele Stimmen, wie Wahlstellen zu besetzen sind; dabei dürfen bei der Vorstandswahl für den Bereich der Partnerorganisationen nicht mehr als je zwei Stimmen und bei der Hauptausschusswahl für den Bereich der Partnerorganisationen nicht mehr als je vier Stimmen abgegeben werden. Stimmhäufung ist nicht möglich.

§ 5
Jede Partnerorganisation gemäß § 6 der Satzung hat ein Vorschlagsrecht für die Kandidaten aus ihrem Bereich; sofern weitere Kandidaten für die Partnerorganisationen und/oder für weitere Bereiche benannt werden sollen, sind alle Mitglieder der Mitgliederversammlung vorschlagsberechtigt. Vorgeschlagene Kandidaten und Kandidatinnen sind nur wählbar, wenn sie zuvor die Zustimmung zur Kandidatur erklärt haben. Passives Wahlrecht haben nur Mitglieder gemäß § 3 (2) und (5) der Satzung.

§ 6
Für die Wahl des Vorstands sowie für die Wahl der zusätzlichen Mitglieder des Hauptausschusses findet je eine Wahl statt. Die Mitglieder aus Bibliotheken, Rechenzentren und Medienzentren wählen die Vertreter ihrer jeweiligen Gruppe getrennt. Bei der Wahl des Vorstands sind je Partnerorganisation bzw. für die Gruppe der Fachgesellschaften und sonstigen Mitglieder* diejenigen zwei Kandidaten gewählt, die die höchsten Stimmzahlen der jeweiligen Gruppe erhalten haben; bei der Wahl der zusätzlichen Mitglieder des Hauptausschusses sind je Partnerorganisation bzw. für die Gruppe der Fachgesellschaften und sonstigen Mitglieder* diejenigen vier Kandidaten gewählt, die die höchsten Stimmzahlen der jeweiligen Gruppe erhalten haben. Bei Stimmgleichheit findet, soweit erforderlich, eine einzige Stichwahl statt; nach einer unentschiedenen Stichwahl erfolgt Losentscheid.

§ 7
Den Vorsitz in einer Mitgliederversammlung, auf der eine Neuwahl des Vorstandes erfolgt ist, führt bis zum Ende dieser Mitgliederversammlung der/die bisherige Vorstandsvorsitzende in sinngemäßer Anwendung der Regelungen von § 8 (5) der Satzung. Im Anschluss an die Mitgliederversammlung, auf der die Wahl des Vorstands erfolgt ist, ist unverzüglich eine Sitzung des neuen Vorstands durchzuführen, auf der der/die neue Vorstandsvorsitzende, dessen/deren Stellvertreter/Stellvertreterin sowie der Kassenwart zu wählen sind.

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* Lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22. September 2010 ist diese Gruppe umbenannt in Wissenschaftseinrichtungen und -organisationen.