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Gutachten zu rechtlichen Aspekten der digitalen Langzeitarchivierung veröffentlicht (28.11.2011)

Von: DINI-Geschäftsstelle

Das Gutachten ist im Rahmen des von der DFG geförderten Projekts LuKII (LOCKSS und KOPAL Infrastruktur und Interoperabilität) entstanden.

LuKII ist ein Langzeitarchivierungsprojekt für digitale Werke, dessen Ziel die Etablierung einer sicheren, effizienten und vor allem kostengünstigen digitalen Langzeitarchivierungsinfrastruktur ist. Die im Zuge dieses Projekts aufkommenden zahlreichen urheberrechtlichen Fragestellungen hat Frau Dr. Ellen Euler in dem vorliegenden Gutachten beantwortet. Im Vorwort heißt es: „Jede urheberrechtlich relevante Nutzung eines Werkes und sei sie auch noch so altruistisch, allgemein erwünscht und nicht kommerziell, steht unter dem Zustimmungsvorbehalt des Urhebers, es sei denn, es gibt eine gesetzliche Privilegierung, die von diesem Zustimmungs-vorbehalt befreit. Einziger Anknüpfungspunkt für Langzeitarchivierungsmaßnahmen ist gegenwärtig die Archivschrankenregelung in § 53 Abs. 2 UrhG, welche jedoch Langzeitarchivierungsmaßnahmen im Hinblick auf digitale Werke nur unzureichend erfasst, sodass diese zumeist vertraglicher Regelung bedürfen um durchführbar zu sein.“

Das Gutachten ist auf dem edoc-Server der Humboldt-Universität zu Berlin unter Open-Access Pre- und Postprints veröffentlicht bzw. direkt über den folgenden Link abrufbar:

edoc.hu-berlin.de/oa/reports/reXWA7YIvSnAk/PDF/23gwylDsJJV6.pdf
Langzeitarchivierung, long-term archiving, Urheberrecht

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