DINI / Projekte / OA-Netzwerk / FAQs zum DINI-Zertifikat
Warum sollten Institutionen ihr Repositorium DINI-zertifizieren?
Einige gute Gründe finden Sie in den 10 Argumenten für das DINI-Zertifikat.
Welche Kriterien sind obligatorisch für das DINI-Zertifikat?
Die Mindeststandards. Sie sollten die Empfehlungen jedoch perspektivisch ebenfalls berücksichtigen.
Wie lange dauert das Zertifizierungsverfahren?
In der Regel sollte das Verfahren innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen sein.
Gibt es die Möglichkeit, im Zertifizierungsprozess noch Anpassungen vorzunehmen?
Ein kurzfristige Anpassung ist nach Absprache mit den Gutachtern in der Regel möglich, wenn gewährleistet ist, dass das Verfahren fristgerecht zum Abschluss kommt.
Können Dienstleister wie Verbundzentralen mehrere Angebote gleichzeitig zertifizieren?
Prinzipiell ja. Hierbei kann ggf. die technische Basis (im Fragebogen die Abschnitte 5, 6.2-6.3, 7-8) getrennt von den organisatorischen/bibliothekarischen/rechtlichen Anforderungen (1-4, 6.1-6.2, 8) behandelt werden.
Wozu dient die Registrierung des Repositoriums bei den Registries OpenDOAR, ROAR und OAI?
Hierdurch verbessert sich die Sichtbarkeit Ihrer Daten und Services ganz deutlich. Registrierungsinstanzen wie OpenDOAR sind Vermittler zwischen Dokumenten- und Publikationsservices und darauf aufbauenden Diensten (z.B. fachliche Netzwerke, übergreifende Netzwerke wie OA-Netzwerk, DRIVER). Für die Integration Ihrer Daten in diese Dienste sind Kenntnisse über die Metadaten und Schnittstellen entscheidend.
Muss sich jede Institution ihr Repositorium selbst bei den Registries (OpenDOAR, ROAR, OAI) als Data Provider anmelden?
In der Regel ja. Wird Ihr Service durch einen anderen Betreiber gehostet wie z.B. eine Verbundzentrale, so kann dieser die Registrierung vornehmen.
Worauf sollten Dienstleister/Aggregatoren achten, die Repositorien für mehrere Institutionen hosten?
Jedes Repositorium muss bei der Suche und für Harvester einzeln ansprechbar sein (z.B. über eine eigene OAI-Adresse, eine OAI-Set-Abfrage).
Die Haupseite des Publikationsservices muss laut Mindeststandard von den Hauptseiten der Institution referenziert werden. Wie ist 'Hauptseiten der Institution' definiert? In welcher Form trifft dies für rein fachliche Repositorien zu?
Der Publikationsservice sollte so prominent wie möglich verlinkt sein, also nach Möglichkeit auf derjenigen Seite, die erscheint, wenn der Nutzer die Hauptdomain ansurft. Alternativ sollte der Hinweis auf einer anderen gut besuchten Portalseite erfolgen.
Wozu dienen die geforderten "Leitlinien"?
In den Leitlinien wird das Serviceangebot (Bereitstellung, Sammelprofil, Rechte und Pflichten, Angaben zum Betrieb u.a.) beschrieben, um dieses den Nutzern (Autoren, Leser, Dienstleister) transparent zu machen.
In welcher Form sollten die "Leitlinien" des Repositoriums angeboten werden?
Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Sie sich bei den bereits DINI-zertifizierten Repositorien ansehen können.
Müssen alle Dokumente Open Access angeboten werden?
Das DINI-Zertifikat beschreibt, wie Dokumenten- und Publikationsservices das Open-Access-Publizieren von aktueller Forschungsliteratur unterstützen und sich als Institutionelles Repositorium positionieren können. In diesem Sinne sollten Repositorien, die sich zertifizieren lassen wollen,
Grundsätzlich wird nur der Teil Ihrer Sammlung zertifiziert, für den eine Open-Access-Verfügbarkeit vorgesehen ist.
In welchem Umfang sind Sperrfristen/Karenzzeiten vor der Open-Access-Bereitstellung möglich?
Für einen Service, der die Open-Access-Bereitstellung aktueller Forschungsliteratur unterstützt, sind übermäßig lange Sperrfrist nicht sinnvoll. Daher sollte eine ggf. aus urheberrechtlichen Gründen erforderliche Sperrfrist einen Zeitraum von 1/2 bis 2 Jahren nicht überschreiten. Hierbei kann fachlich differenziert werden. Diese Vorgehensweise ist in der Policy zu erklären.
Können Autoren verlangen, dass ihr Dokument nur für einen befristeten Zeitraum Open Access bereitgestellt wird?
Dokumenten- und Publikationsservices zielen auf die dauerhafte Open-Access-Bereitstellung wissenschaftlicher Publikationen und anderer Materialien. Daher sollte eine Befristigung durch den Servicebetreiber ausgeschlossen werden. Die Open-Access-Bereitstellung kann jedoch zeitlich verzögert erfolgen, wenn der sofortigen Bereitstellung rechtliche Gründe entgegenstehen.
Wie ist zu verfahren, wenn Autoren ein Dokument überarbeiten und austauschen wollen?
Über Repositorien bereitgestellte Dokumente sind "veröffentlichungsreif" und haben oftmals einen Review-Prozess durchlaufen. Wünschen Autoren, eine wesentlich überarbeitete Version bereitzustellen, so wird diese als ein neues Dokument hochgeladen. Zusätzlich verbleibt das ältere Dokument im Repositorium und auf die neue Version wird durch Verlinkung hingewiesen.
Bitte beachten Sie, dass wir keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen können. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, sich professionellen Rechtsrat einzuholen.
Wie kann die Haftung des Servers gegenüber Ansprüchen Dritter ausgeschlossen werden?
Einen Überblick über Haftungsfragen gibt Kapitel 6 in Rechtliche Rahmenbedingungen von Open Access-Publikationen
(hg. von G. Spindler, Universitätsverlag Göttingen 2006). Hier finden sich auch Formulierungsvorschläge. Insbesondere sollte sich das Repositorium durch den Autor von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen lassen.
Warum sollte über eine Rechteerklärung (Deposit License) hinaus eine Open-Access-Publikationslizenz (CC, DPPL) angeboten werden?
Die "Rechteerklärung" regelt primär das Verhältnis zwischen Autor und Repositorium. Dem Repositorium wird dabei in der Regel ein einfaches Recht zur freien elektronischen Publikation im Internet und zur Archivierung auf dem Dokumentenserver eingeräumt. Im Rahmen der öffentlichen Bereitstellung sind Endnutzer insbesondere berechtigt, die Dokumente zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch herunterzuladen, zu speichern oder in kleiner Zahl zu drucken (§§ 52 und 53 UrhG). Weitergehende Rechte wie z.B. die Weitergabe des Dokumentes können Autoren den Endnutzern über Open-Access-Pulikationslizenzen (Creative Commons, Digital Peer Publishing Lizenz u.a.) einräumen. Repositorien wird empfohlen dies zu unterstützen, indem sie eine Möglichkeit der Lizenzierung direkt beim Hochladen von Dokumenten anbieten.
In welcher Form sollte die Open-Access-Lizenz durch das Repositorium sichtbar gemacht werden?
Ein Hinweis auf die Publikationslizenz sollte sowohl den online angezeigten Informationen wie auch dem ausgelieferten Dokument beigefügt sein.
Ist ein Impressum im Sinne des Telemediengesetzes obligatorisch?
Ein solches Impressum ist für jeden Anbieter elektronischer Informations- und Kommunikationsdienste gesetzlich vorgeschrieben (vgl. § 5 TMG). In der Broschüre zum DINI-Zertifikat wird dies derzeit nicht explizit aufgeführt.
Wie sollen die technischen Angaben (Betriebskonzept, Dokumentation des technischen Systems) zugänglich gemacht werden?
Auf die öffentlich zugänglichen Dokumentation der Repository-Software sollte ein Link angeboten werden. Fragen zum Betriebskonzept klärt der Gutachter während des Zertifizierungsprozesses direkt mit dem Betreiber des Repositoriums.
Ist eine SSL-Zertifizierung des Webservers nötig?
Diese Eigenschaft wird empfohlen, ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Welche Variante der Dewey-Dezimalklassifikation (DDC) sollte eingesetzt werden?
Gemäß der Verwendung in der Deutschen Nationalbibliografie der Deutschen Nationalbibliothek (ddc-deutsch: Die hundert Klassen der zweiten Ebene)
Müssen alle Dokumente nach DDC erschlossen werden?
Ja, denn sonst ist nur ein kleiner Teil der Dokumente im fachlichen Browsing sichtbar.
In den Mindestanforderungen ist enthalten, dass ein inhaltlich verändertes Dokument mit einer eigenen URN versehen werden müsse. Was genau ist eine inhaltliche Veränderung? Stellt das Löschen einer leeren Seite oder das Einfügen eines fehlenden Kommas bereits eine 'inhaltliche' Veränderung dar?
Nur eine neue Version eines Dokuments, die inhaltlich stärker von der ursprünglichen abweicht, braucht aus Gründen der Zitierbarkeit eine URN. Wenn beispielsweise die eingereichte Version eines Artikels (Preprint) stark von der anschließend publizierten (Postprint) abweicht, ist eine neue URN sinnvoll.
Müssen alle Dokumente mit einem Persistent Identifier (URN, DOI o.ä.) versehen werden?
Ja, denn nur so sind alle Dokumente zuverlässig und dauerhaft addressierbar.
Was ist zu tun, wenn es Dokumente gibt, auf die Anforderungen des DINI-Zertifikats nicht zutreffen, wie z.B. die Archivierung der eingereichten Dateien des Autors im Ablieferungsformat für mindestens 5 Jahre?
Gibt es solche Ausnahmen von der Regel, sollten Sie diese in der Policy formulieren. Zertifiziert wird jedoch nur der Teil des Service, auf den die Regel zutrifft.
Darf ein Repositorienbetreiber die Dokumente technisch verändern?
Hierfür müssen Sie sich in der Autorenvereinbarung entsprechende Rechte einräumen lassen. Insbesondere sollten Maßnahmen zur Sicherung der Langzeitverfügbarkeit (z.B. Konvertierung) der Dokumente gestattet sein.
Laut Mindestanforderungen müssen Dateien frei von Schutzmaßnahmen (DRM) sein. Muss dafür eine technische Validierung der Dateien erfolgen oder reicht es, sich vom Autor zusichern zu lassen, dass die Dateien frei von DRM sind? (Wortlaut des Zertifikats: Die gegebenenfalls zusätzlich zu den eingereichten Originaldateien des Autors erstellten Archivkopien sind frei von Schutzmaßnahmen (DRM), die eine Anwendung von Strategien zur Langzeitverfügbarkeit (Migration, Emulation) verhindern.)
Eine technische Validierung wäre natürlich ideal, wird aber derzeit nicht gefordert.