DINI e.V.
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DINI / Mitgliedschaft / Mitgliedsbeiträge

Festlegung der Mitgliedsbeiträge

Auf der Mitgliederversammlung am 22. September 2010 wurde für die Folgejahre festgelegt:

  1. Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft in der DINI e. V. ist abhängig von der Form der Mitgliedschaft, siehe § 3 der Satzung.
  2. Ordentliche und assoziierte Mitglieder zahlen einen Beitrag gemäß der unten aufgeführten "Beitragstabelle für ordentliche und assoziierte Mitglieder mit Ausnahme der kommerziell ausgerichteten Unternehmen".
    Kommerziell ausgerichtete Unternehmen zahlen einen Beitrag gemäß der unten aufgeführten "Beitragstabelle für kommerzielle Unternehmen".
    Für die Tabellen ist die Anzahl der Beschäftigtenvollzeitäquivalente (BVZÄ) des Mitglieds ausschlaggebend. Bei der Angabe dieser Mitarbeiterstellen werden ausschließlich die Stellen für unbefristet Beschäftigte in die Berechnungen einbezogen. Die Angabe der Zahl der BVZÄ erfolgt durch das Mitglied selbst mit Stichtag 01.01. des jeweiligen Beitragsjahres. Veränderungen in der Zahl der BVZÄ während des Beitragsjahres werden erst im folgenden Beitragsjahr wirksam.
    Die Beitragshöhe ist unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer oder mehreren der in § 6 der Satzung aufgeführten Partnerorganisationen.
  3. Eine gesamte Organisation ist Mitglied bei DINI, wenn all ihre nicht rechtsfähigen zentralen Einrichtungen, die Mitglied bei den in § 6 der Satzung aufgeführten Partnerorganisationen sind oder sein könnten, Mitglied bei DINI sind. Die Mitgliedsbeiträge der nicht rechtsfähigen zentralen Einrichtungen reduzieren sich in diesem Fall um 20 %.
  4. Der Mitgliedsbeitrag für eine wissenschaftliche Einrichtung, die keiner der drei Partnereinrichtungen angehört, wird in vergleichbarer Weise bestimmt. Letztendlich wird die Höhe des Beitrages in diesen Fällen durch Beschluss des Vorstandes festgelegt.
  5. Fachgesellschaften zahlen einen Betrag von 0,07 EUR je Mitglied der Fachgesellschaft, mindestens aber 70 EUR bei einer Kappungsgrenze von 500 EUR.
  6. In Zweifelsfragen der Eingruppierung entscheidet der Vorstand.

 

Beitragstabelle für ordentliche und assoziierte Mitglieder
mit Ausnahme der kommerziell ausgerichteten Unternehmen

BVZÄ

Mitgliedsbeitrag
pro Jahr

0 bis 10

70 €

11 bis 20

140 €

21 bis 30

210 €

31 bis 40

280 €

41 bis 50

350 €

51 bis 60

420 €

61 bis 70

490 €

71 bis 80

560 €

81 bis 90

630 €

91 bis 100

700 €

101 bis 110

770 €

111 bis 120

840 €

121 bis 130

910 €

über 130

980 €

 

Beitragstabelle für kommerziell ausgerichtete Unternehmen

BVZÄ

Mitgliedsbeitrag
pro Jahr

1 bis 5

140 €

6 bis 20

350 €

21 bis 100

750 €

101 bis 500

1.500 €

über 500

2.500 €